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BGH, 03.02.1959 - 1 StR 660/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 660/58
In einem solchen Falle verdrängt § 177 StGB den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB, auch im Falle des Versuchs (BGHSt 1, 152; BGH LM Nr. 8 zu § 177 StGB).Es enthält keinen Rechtsfehler, daß die Strafkammer, wie die Revision meint, sich bei der Strafzumessung von der Mindeststrafe des § 176 Abs. 2 StGB von sechs Monaten Gefängnis hat beeinflussen lassen; denn diese Strafe darf keinesfalls unterschritten werden, auch nicht bei Gesetzeseinheit (BGHSt 1, 152).